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Alternative-Versicherungen.de |
Versicherungsservice für Solarstromanlagen |
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Welche Risiken können Sie versichern?
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Bei der Solarstromanlagen - Versicherung können Sie Ihre Anlage gegen fast alle Gefahren absichern (sogenannte Allgefahren-Versicherung).
Ersatzleistungen können Sie zum Beispiel bei folgenden Ereignissen erhalten:
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+ Sturm, Hagel,
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+ Blitzschlag, Feuer,
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+ Kurzschluss, Überspannung, Induktion
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+ Vandalismus, Sabotage, Diebstahl,
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+ Feuchtigkeits-, Schneelastschäden
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+ Ertragsausfall bei Anlagenausfall durch versicherte Ereignisse, Reparaturkosten, ...
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Bei Ausschluss von Risiken können Rabatte auf die Versicherungsprämie gewährt werden.
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Bei der Betreiberhaftpflicht - Versicherung sind Sie als Betreiber einer Solarstromanlage gegen Schadenersatzansprüche Dritter versichert. Die Versicherung würde ersetzen:
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+ |
Personenschäden (z.B. Anlagenteile fallen herab und verletzen eine Person) |
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+ |
Sachschäden (z.B. Anlage verursacht Versorgungsstörungen im Stromnetz und Computer werden unbrauchbar) |
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+ |
Vermögensschäden (z.B. Verdienstausfall) |
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+ |
Durch den zusätzlichen Einschluss von Allmählichkeits- und Gebäudeschäden bei gemieteten, überlassenen Dächern kann der Versicherungsschutz abgerundet werden. |
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Was kann nicht versichert werden?
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Bei der Solarstromanlagen - Versicherung sind von der Absicherung ausgeschlossen*:
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- Kriegsereignisse, innere Unruhen, Kernenergie,
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- Garantieschäden, Abnutzung, Verschleiss
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- Vorsätzlich vom Versicherungsnehmer hervorgerufene Schäden
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Bei der Betreiberhaftplicht - Versicherung sind von der Absicherung ausgeschlossen*:
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- Versorgung im Stromnetz (durch Anlagenausfall fällt die Stromversorgung aus)
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Beispielhafte Aufzählung, maßgebend sind die Bedingungen der Versicherung bei Vertragsabschluss. |
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